AufgabeTrinkwasserschutzgebiete

Aufbauend auf dem allgemeinen flächendeckenden Grundwasserschutz werden zum besonderen Schutz des Trinkwassers die empfindlichen und fassungsnahen Bereiche des Einzugsgebiete einer Wassergewinnung (Brunnen, Quellen) als Wasserschutzgebiet ausgewiesen und vom Landratsamt Miltenberg per Verordnung festgesetzt. Innerhalb eines Wasserschutzgebiets müssen aus Vorsorgegründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden. Um die Gefahren für das Trinkwasser zu minimieren, müssen die Deckschichten erhalten und z. B. risikobehaftete Anlagen und Nutzungen ausgeschlossen werden. Wesentliche Grundlage ist dazu die hydrologisch fundierte Ermittlung des Wassereinzugsgebiets.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Zeiler
Sachbearbeiterin
09371 501 28909371 501-79286E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Folgende Aufgaben werden wahrgenommen: 
  • Festsetzung und Änderung von Trinkwasserschutzgebieten
  • Erteilung von Befreiungen (Ausnahmen) von Trinkwasserschutzgebietsfestsetzungen
  • Ahndung von Verordnungsverstößen.
  • Programm BEN - Nieder- schlagswassereinleitungen

    Programm BEN - Niederschlagswassereinleitungen

  • Überschwemmungsgefährdete Gebiete

    Überschwemmungsgefährdete Gebiete

  • Hochwassernachrichtendienst

    Hochwassernachrichtendienst (Screenshot)

  • Kartendienst Gewässerbewirtschaftung

    Kartendienst Gewässerbewirtschaftung

  • Bodeninformationssystem Bayern

    Breitband Logo

  • Badegewässer

    Badesee Niedernberg

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